Kanzlei für Versicherung & Finanzierung<br />Matthias Klemenz und Andreas Weiß GbR

Reduzierung der Einkommensgrenze

Berücksichtigungsfähige Angehörige

Reduzierung der Einkommensgrenze für berücksichtigungsfähige Angehörige auf 17.000€

(mit Übergangsregelung: solange Ehegatte, die Einkommensgrenze von 18.000€ nicht überschritten haben, bliebt diese bis zum erstmaligen Überschreiten bestehen).

 
 
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