Kanzlei für Versicherung & Finanzierung<br />Matthias Klemenz und Andreas Weiß GbR

Bund / Heilfürsorge

Thema Heilfürsorge

Ambulanter / Stationärer Heilfürsorgeanspruch

Grundsätzlicher Leistungsumfang:

Heilfürsorge ist hier nur eine "Teilfürsorge", da zahlreiche Leistungslücken existieren. Nach Ende der Heilfürsorge wird dem Heilfürsorgeberechtigten Beihilfe gewährt. Die Beihilfe stellt aber auch nur wieder eine "Teilhilfe" dar. 

Zum 01.01.2006 wurde die Heilfürsorgeerstattung für Bundespolizisten wieder einmal eingeschränkt und zwar in folgenden Bereichen:

  • Zuzahlungspflicht für verordnete Heilmittel (das sind z.B. Physiotherapie, Massagen bzw. Logopädie und Ergotherapie)
  • Zuzahlungspflicht für verordnete Hilfsmittel (das sind z.B. medizinische Therapiegeräte, Schienen u. Bandagen)
  • Abzug von 14,50 € bei Inanspruchnahme des Zweibettzimmers im Krankenhaus (nur für Beamte der Besoldungsgruppe A8 und höher)

Nur noch Übernahme von 40% der Material- und Laborkosten bei Zahnersatzmaßnahmen

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Zum einen, damit man wirklich ein auf den individuellen Bedarf zugeschnittenes Angebot bekommt, ist es zunächst wichtig, die persönlichen Wünsche und Bedürfnisse exakt zu ermitteln. Der eine legt beispielsweise mehr Wert auf ein Einbettzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, ein anderer ist vor allem an alternativen Behandlungsmöglichkeiten interessiert. Nur der unabhängige Versicherungsmakler kann Ihnen Tarife anbieten, die auf Ihre persönliche Situation abgestimmt sind.

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