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In Deutschland sind rund 2 Millionen Menschen auf Betreuung oder Unterstützung angewiesen, weil sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung die regelmäßigen Aufgaben des täglichen Lebens nicht mehr selbstständig meistern können. Pflegegeld aus der gesetzlichen Pflegeversicherung bekommt jeder Versicherte, der bei mindestens zwei Tätigkeiten am Tag, sei es zum Beispiel Einkaufen oder Waschen, Hilfe benötigt. Die Höhe der Zuzahlung ist dabei abhängig von der Art der beantragten Pflege (Pflegearten) und der bescheinigtenPflegestufe durch den MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung). Bei den Pflegearten können neben der Laienpflege, z. B. durch Angehörige, auch professionelle ambulante Pflegedienste in Anspruch genommen werden. Wichtig: Sollte diese „Heimbedürftigkeitsbescheinigung“ nicht vorliegen, werden die Leistungen der Pflegekasse auf den Satz für ambulante Pflege der jeweiligen Pflegestufe begrenzt. Für die Betreuung von Personen, denen die Pflegestufe I nicht zugesprochen werden kann, jedoch eine erheblich eingeschränkte Alltagskompetenz , wird eine Einstufung in die Pflegestufe 0 vorgenommen und lediglich ein Pflegegeld in Höhe von 100 Euro (Grundbetrag) bzw. 200 Euro monatlich (erhöhter Betreuungsbetrag) für ambulante Hilfe gewährt. Anzumerken ist, dass es derzeit nur wenige Pflegetagegeld-Tarife am Markt gibt, die eine Leistung bei Demenz bzw. Pflegestufe 0 erbringen. Derzeit liegen die Preise für einen Pflegeplatz im Pflegeheim bei bis zu 3.500 Euro pro Monat. Die gesetzliche Pflegeversicherung leistet in der Pflegestufe III bei vorliegender „Heimbedürftigkeitsbescheinigung“ 1.510 Euro. Den Differenzbetrag von 1.990 Euro zahlt der Betroffene selbst aus seiner Rente und aus seinem Privatvermögen. |